Geschichten
Bekanntmachungen aus dem Teltower Kreisblatt
29. August 1887
Bekanntmachung.
Am 1. September 1887 tritt in Töpchin eine Postagentur mit Telegraphenbetrieb in Wirksamkeit, deren Bestellbezirk die sämtlichen bei Töpchin belegenen Ziegeleien, sowie die Wohnstätten Sringbleiche, Sputendorf nebst Forsthaus, Motzen nebst Mühle und Kallinchen bilden werden. Postverbindung erhält die Agentur durch eine Landpostfahrt und eine Botenpost, deren Gang wie folgt festgesetzt ist.
Bot.-P Ld.-P Bot.-P Ld.-P
6.00, 8.50 ab Zossen ab 2.30, 6.55
7.30, 10.45 an Töpchin an 1.00, 5.00
Der Landrat des Kreises Teltow Stubenrauch
Ohne Datum
Mord in Töpchin
Ein Erceß, dem wieder ein Menschenleben zum Opfer fiel, ist aus dem Dorfe Töpchin bei Zossen gemeldet. Auf der dortigen Ziegelei war eine Anzahl Arbeiter aus der Provinz Posen beschäftigt. Am vorigen Montag entstand unter diesen eine Schlägerei, bei der einer der Beteiligten ein Messer ergriff und damit seinen Gefährten einen so heftigen Stoß in die Brust beibrachte, daß derselbe fast augenblicklich verstarb. Der Täter wurde sofort durch den herbeigeholten kommissarischen Amtsvorsteher, Bürgermeister Regner aus Zossen, verhaftet und dem Gerichtsgefängnis in Mittenwalde übergeben. Der Verstorbene war Familienvater.
Ohne Datum
Bekanntmachung.
Am Sonntag, den 22. D. Mts., Nachmittag von 1 – 8 Uhr, wird der Töpchiner Krieger-Verein auf der Töpchiner Horst ein Scheibenschießen veranstalten. Die Schußlinie ist nach dem Töpchiner See, Richtung Motzen Mühle. Es wird hierdurch jedermann gewarnt, das von Motzen Mühle ab, zwischen der Mittenwalde – Teupitzer Chaussee und dem Wege von Motzen Mühle nach Sputendorf bis zur Horst (mit Auschluß der Dorflage Töpchins) belegene Terrain zu betreten.
10.April 1890
Bekanntmachung
Der Steindamm zwischen Töpchin und Sputendorf der Mittenwalde - Teupitzer Chausse muss erhöht und umgepflastert werden. Zu diesem Behufe wird die Strecke zwischen Station 1,25 und 1,30 vom 14. bis 21.April für Wagen und Reiter gesperrt.
Schloss Teupitz, den 08.April 1890.
Der Chausse - Vorsteher.
von Parpart
Juli 1883
Bekanntmachung
Derjenige, auf Sputendorfer Feldmark belegene, ca. 20 Meter lange Theil des öffentlichen Weges zwischen den Ortschaften Töpchin und Sputendorf, welcher sich an der Grenze der Töpchiner Gemarkung bis zum Schnittpunkte des von Sputendorf nach Motzen führenden Weges erstreckt der sog. „Knüppeldamm“ wird, nachdem der Bau der Mittenwalde – Teupitzer Chausse erfolgt und der bezügliche Verkehr auf diese Chausse übergegangen ist, als für den öffentlichen Verkehr nicht mehr erforderlich, hiermit eingezogen.
Gegen diese Anordnung ist nach Vorschrift des Artikels IV §2 der Novelle zur Kreisordnung vom 19. März 1881 (G=S.S. 155 ) innerhalb zweier Wochen der Einspruch bei der unterzeichneten Wege Polizeibehörde zulässig.
Amt Teurow, den 13.Juli 1883.
Die Wege=Polizeibehörde für den Amtsbezirk Groß=Köris.
Seidel, Amtsvorsteher
08.August 1885
*Toepchin.
„Die schönen Tage von Aranjuez sind nun vorüber" so, oder wenigstens ähnlich hat wohl manches Schulkind am Montag, den 3. August gedacht, als es hieß: Vorwärts zur Schule. Am schwersten haben es aber wohl die kleinen Berliner empfunden, welchen die Freigebigkeit guter Menschen es gestattete, ihre Ferien „draußen" zu verbringen. Ich meine die „Ferienkolonisten". Auch unser Dorf hatte „seine Kolonie". Am 6.Juli waren 20 Knaben unter Führung eines Lehrers hier eingerückt und hatten ihr Quartier beim Gastwirt Conrad aufgeschlagen. Bleich und kränklich sahen die meisten aus. Aber gar bald ward es anders. Die Bewegung im Freien, das Wandern durch Wald und Feld, das Baden, alles vereinigte sich, um zunächst eine tüchtige Eßlust zu wecken, Und da hatte das leitende Komité gerade den richtigen Griff gemacht, Ein reichlicheres und besseres Mittagessen hatte wohl noch keiner der Knaben bekommen, und dem entsprachen auch die übrigen Mahlzeiten, Dazu kamen die schönen luftigen Räumlichkeiten, welche der Kolonie angewiesen waren. Ein großer gut ventilierter Saal diente als Schlafgemach und gut ließ es sich dort erholen nach des Tages Mühen. Um den Aufenthalt aber erst zu einem recht angenehmen zu gestalten, dazu trug auch das herzliche Einvernehmen bei, welches zwischen Wirth und Kolonie herrschte. Ein aufmerksamer Beobachter mußte wohl sagen: Hier wird kein Geschäft gemacht.
Nun, die gute Pflege hat auch ihre Früchte getragen, die bleichen Wangen färbten sich dunkler, die Bewegungen wurden elastischer und die Lieder klangen noch einmal so frisch und fröhlich, als am Anfang. Die schönen Tage schwanden dahin, und wenn auch wohl es jedem wieder etwas zu „Muttern" zog, ungern schieden sie doch, die kleinen Gäste. Nun im ganzen hatte die Kolonie doch 70 Pfd. an Gewicht zugenommen; ein gewiß gutes Resultat. Wir hoffen, daß der Aufenthalt hier bei uns dauernd gute Folge tragen möge, das war der Wunsch, mit dem wir die Ferienkolonie am 1. August wieder scheiden sahen.
Verfasser unbekannt
1874
Schlägerei in Töpchin
Inbetreff der von uns mitgetheilten Schlägerei bei Zossen geht uns aus authentischer Quelle Folgendes zu: Am Sonntag den 28. d. M. hatte in einem Lokal in Töpchin eine Tanzlustbarkeit stattgefunden, an welcher sich Bauernsöhne, Knechte aus dem Orte und Arbeiter betheiligt hatten. Als der Wirth um 11 Uhr Feierabend gebot, begab sich die aufgeregte Menge nach der etwa 500 Schritte entfernten Kettlitzschen Ziegelei, deren Besitzer bei einigen Bauern und Bauernsöhnen insofern nicht gut angeschrieben war, als er statt wie früher seine Steine durch die Bauern abfahren zu lassen, eine Pferdebahn gebaut hatte. Vor der Ziegelei angekommen, wurde mit dem Rufe, jetzt kommen die Menschenschlächter, zunächst ein Steinhagel gegen die Fenster eröffnet und darauf mehrere Arbeiter angegriffen. Einer derselben namens Dietrich, hatte dabei so heftige Schläge auf den Kopf erhalten, daß er besinnungslos zu Boden stürzte und fortgetragen werden mußte. Schon an folgenden Tage ist Dietrich infolge von Gehirnverletzungen gestorben, während ein anderer Arbeiter, Schwandt, der ebenfalls heftige Schläge auf den Kopf erhalten hat, sich noch in ärztlicher Behandlung befindet; auch sein Zustand ist nicht unbedenklich.
Von den betheiligten Personen sind bereits 14 ermittelt und 6 davon verhaftet worden. Unter den Schlägern befanden sich zwei Söhne des Bauern Balke, von denen der eine zu den Verhafteten gehörte. Charakteristisch ist die Auslassung des Vaters der seine Freunde darüber nicht zurückhalten konnte, daß seine Söhne tüchtig zugeschlagen hätten; was aber allem die Krone aufsetzt daß ist das Attest des zuerst hinzugezogenen Arztes aus Zossen, der zwar erhebliche Verwundungen des Dietrich, zugleich aber auch inbetreff des bewußtlosen Zustandes „Trunkenheit" attestierte. Dietrich hatte sich nämlich an der Tanzbelustigung gar nicht betheiligt und war eben von seinem Bruder, den er besucht hatte, zurück gekommen, um sich zu Bette zu begeben, als er von den Ercedenten überfallen wurde. Die Untersuchung ist im vollen Gange und dürfte inbetreff der eigentlichen Veranlassung zu dem Ueberfall für einzelne Personen sehr gravierende Momente ergeben.